- Welche Rassen zählen dazu:
- (Hier muss man unterscheiden, dass die einzelnen Länder dies selber festlegen könne, aber die Unterschiede sind minimal)
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- Americn Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Presa Mallorquín
- Presa Canario
- Fila Brasileño
- Bullmastiff
- American Pitbull Terrier
- Rottweiler
- Bull Terrier
- Bordeaux-Cogge
- Japanischer Tosa Inu
- Argentinische Dogge
- Dobermann
- Mastino Napolitano
- alle Mischlinge dieser Rassen
- alle Hunde die schon als Beisser aufgefallen sind
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In Spanien lebende Ausländer sind ebenfalls verpflichtet Ihre Hunde registrieren zu lassen und sich selber bei Haltung oben genannter den notwendigen Prozeduren zu unterwerfen, die da wären:
Zu einer Licencia para la Tenencia de Perros potencialmente peligroso braucht man:
- Persnalausweis
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Wohnungsnachweis
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Psycholigisches Gutachten (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter mit einer Garantiesumme von mind. 120.000 Euro
- Herkunftsnachweis des Hundes
- Tätowierungsnummer oder Nummer vom Erkennungschip
Hinweis: alle Dokumente die im Original nicht in spanischer Sprache ausgestellt sind, muss eine offizielle Überseztung beigefügt werden.
Hunde dieser Rassen dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.
| Für jeden Tierfreund ist es sicher interessant wie man Erste Hilfe beim Hund leisten kann, egal
ob es sich um den eigenen Hund oder um ein fremdes Tier handelt. |
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