| ...aus Sicht des Anwalts.
Der Neuerwerb eines Hauses von einem Ausländer ist für einen Anwalt ein recht guter Auftrag. Die Arbeitsgänge sind klar strukturiert, der Auftrag ist eindeutig und man verdient sein Geld relativ leicht. Ich möchte keinesfalls hier die Arbeit eines Anwalts schmälern,
aber ich habe noch von keinem Fall gehört, das bei später auftretenden Problemen (beim normalen Kauf einer privaten Immobilie) der Anwalt zur Rechenschaft gezogen wurde.
Ein Anwalt hat den Vorteil, dass er die Lage zumindest kennt und dreiste Versuche einer Überrumplung oft gar nicht erst unternommen werden. Er hat sozusagen durchaus eine Abschreckende Wirkung. Bei der "normalen" Unterverbriefung hat auch der Anwalt
Erfahrung und weiss was riskiert werden kann und was keinesfalls vertretbar ist. Allerdings weiss das Ihr Makler auch und dem können Sie mit schlechtem Ruf mehr Schaden zufügen als einem Anwalt.
Wenn man die Sprache nicht, oder nur schlecht spricht, sollte der Anwalt in jedem Fall die erforderlichen Sprachen
beherrschen!! Wenn der Verkäufer Engländer ist, der Notar Spanier und Sie Deutsche sind, dann sind diese drei Sprachen
erforderlich und zwar fliessend - alle drei!! Sollte das nicht der Fall
sein, suchen Sie sich rechtzeitig einen andren Anwalt. So freundlich der
Anwalt sein mag, wenn er Verständigungsprobleme hat, nützt er nichts. In Touristengebieten
sollten Sie sich deshalb auf einen solchen Anwalt konzentrieren, wenn schon Geld ausgeben, dann auch die entsprechende Leistung verlangen. Denn wenn letztlich der Makler übersetzen muss, weil der Anwalt die Sprache nicht oder nur schlecht beherrscht, dann können Sie sich das Geld
für den Anwalt sparen. Manche Anwälte empfehlen dann noch einen
zusätzlichen Dolmetscher - auch diesen Dienst müssen Sie dann
zusätzlich bezahlen. Es ist Ihre Entscheidung.
Wissen sollten Sie auch, dass die Verträge fast immer (oder zumindest oft) vom Makler geliefert werden. Der Anwalt prüft diese und macht gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge. Der Anwalt hat die Pflicht
Ihre Interessen zu vertreten. Oft passiert das nur unzureichend, denn
er ist auf die Zuarbeit der Makler angewiesen. Sie dagegen sieht er vermutlich nie wieder. Also wenn Sie einen Anwalt beauftragen, dann sollte er
- die erforderlichen Sprachen sprechen
- vor Ort sein und Erfahrung auf diesem Gebiet besitzen
- jederzeit für Sie und den Makler erreichbar sein (ist leider bei grösseren Kanzleien nicht immer der Normalfall - man ist höflich und erreichbar bis der Auftrag erteilt wurde)
- in jedem Fall muss er evtl. baulich geplante
Veränderungen der Stadt prüfen (werden neue Strassen in der Region geplant
usw).
- die Belastung des Grundstückes sollte geprüft werden
- die Bebauung und dazugehörigen Eintragungen müssen geprüft und
gegebenenfalls aktualisiert werden
Wenn Sie einen guten Anwalt beauftragt haben, so arbeitet dieser Hand in Hand mit dem Makler, so dass Sie keinerlei Probleme und Wege haben sollten. Es ist oft Gefühlssache, ob man sich für den vom Makler empfohlenen Anwalt entscheidet oder nicht. Der Vorteil besteht
darin, dei beiden kennen sich und somit sollte die Arbeit reibungslos verlaufen.
Wenn Sie in Spanien finanzieren (was bei günstigen Konditionen durchaus Sinn macht), dann brauchen Sie im Normalfall keinen Anwalt, denn die Bank sorgt
ganz sicher dafür, dass der Vertrag seine Richtigkeit hat, schliesslich wollen die mit Ihnen Geld verdienen und nicht
Immobilienbesitzer werden. Allerdings sollte der Banker in diesem Fall die erforderlichen Sprachen sprechen.
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