| Wenn man nicht mit einer Grossfamilie reist , ist der Flug sicher die
preiswerteste und vor allem schnellste Variante um an seinen gewünschten Urlaubsort zu gelangen. Bei den Kosten muss man natürlich noch einige Kleinigkeiten beachten.
Folgende Gegenstände dürfen generell nicht im Flugzeug transportiert werden: Explosionsstoffe, komprimierte Gase,
oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe
leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe, Waffen und Munition, Hieb- und Stichwaffen, Benzinfeuerzeuge (Zippo), flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den
Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
Nicht im Handgepäck, aber im aufzugebenden Gepäck dürfen z.B. Stricknadeln, Katapulte, Spielzeugwaffen, Sportgegenstände die als Waffe nutzbar
sind, Besteck, Rasierklingen, scharfe Objekte, Spritzen (ausser wenn es nachweislich aus med. Gründen während des Fluges benötigt wird)
Ausserdem dürfen keine Flüssigkeiten mit einer Menge von mehr als 100ml transportiert werden. Dazu zählen Gels genauso wie Sprays,
Haarwäsche, Getränke und ähnliches. Die 100ml wiederum müssen in einem transparenten, wiederverschliessbaren 1Liter Beutel transportiert
werden. Ausgenommen ist Babynahrung bei mitgeführten Kleinkindern und Medikamente, die nachweislich benötigt werden, allerdings müssen
auch diese in den Beuteln transportiert werden.
Das Handgepäck darf eine Grösse von 55x40x20 nicht überschreiten. Ausseredem ist nur ein Handgepäckstück pro Person zulässig. Hiervon
ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke, diese dürfen eine max. Grösse von 57x54x15cm haben. |